17 Ignor hält die schwerpunktmäßig opferorientierte Ausle-gung der Heimtücke für problematisch. §§ 212, 211 StGB strafbar gemacht haben könnte. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Revision ein, über die nun die Leipziger* Richter zu entscheiden hatten. Diese feindselige Haltung des Täters gegen das Opfer zeigt sich darin, daß er dessen Arg- und Wehrlosigkeit zum Töten ausnutzt. Sie nahm Psychopharmaka. dass es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine mögliche Einschränkung des Merkmals der Heimtücke mangels feindseliger Willensrichtung nicht lediglich auf das tatsächliche Vorhandensein eines altruistischen Motivs ankommt, sondern auch normative Erwägungen eine Rolle spielen … Gerade bei Tötungshandlungen aus vermeintlichem Mitleid hat der Bundesgerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass sich darin auch Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht offenbaren kann …, etwa weil es darum geht, die eigenen Vorstellungen über Würde und Wert des Lebens eines anderen Menschen durchzusetzen …“. Aufgrund der sich verschlechternden Mobilität und ihrer psychischen Niedergedrücktheit verließ sie nur selten die Wohnung und hatte die Außenkontakte auf ein Minimum reduziert. Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! Der BGH schränkt das Mordmerkmal der Heimtücke durch zwei Maßnahmen weiter ein: Er fordert zusätzlich ein Handeln in feindseliger Willensrichtung. Der Leipziger Senat hatte über den Fall eines Ehepaares aus Dresden zu entschieden. Für Informationen über aktuelle Gerichtsurteile, Neuigkeiten zum Jurastudium und Prüfungstipps. Um sie dieser Existenzbedrohung nicht auszusetzen, beschließt A, zuerst seine Frau und dann sich selber zu töten. Von einem solchen ist allerdings nur auszugehen, wenn der Täter – anders als hier – in Willensübereinstimmung mit dem Opfer aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Tatplan übernimmt, dieses und sich selbst zu töten …. Fraglich ist, ob A dabei heimtückisch gehandelt hat. Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. In der Literatur wird das Mordmerkmal teilweise über einer positive oder negative Typenkorrektur eingeschränkt, bei welcher auf der Ebene des Tatbestandes eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände zur Begründung der besonderen Verwerflichkeit zu erfolgen hat. Der BGH (Große Senat für Strafsachen - Beschluss vom 22. Damit können besondere, nachvollziehbare Motive auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die „Rechtsfolgenlösung“ bietet den Vorteil, dass das Tatbestandsmerkmal der „Heimtücke“ bestimmt genug bleibt. Das neunmalige Zuschlagen mit dem Hammer hat kausal und objektiv zurechenbar den Tod der E verursacht. 103 II GG problematisch. Heimtückisch tötet, wer „in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt“. 18 Zum einen habe dies – da die Gerichte auch auf die Gesinnung (feindliche Willensrichtung, Ausnutzungsbewusstsein) oder … Mord aus Mitleid Relevanz erlangt dieser Streit u.a. Was die sog. Nach einer anderen in der Literatur vertretenen Auffassung soll das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit einen verwerflichen Vertrauensbruch darstellen (vgl. Heimtücke: Bewusste Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung (nach der Mindermeinung: unter Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung). Vertrauensbruch / feindliche Willensrichtung Fall 4: Die Erlösung II ..... 17 Mord - Heimtücke - restriktive Auslegung von Mordmerkmalen - verwerflicher Vertrauensbruch / feindliche Willensrichtung / negative oder positive Typenkorrektur - entschuldigender 2 Das ist … Heimtücke als ein Korsett, auf welches de lege ferenda zu verzichten sei. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Schließlich tötete er seine im Ehebett schlafende Frau, indem er ihr mit einem schweren Hammer neun wuchtige Schläge gegen den Kopf versetzte. BeckOK-StGB/Eschelbach, Stand 1. führt hierzu folgendes aus: „Der Große Senat für Strafsachen hat – im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) und mit Bindungswirkung für alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs – entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise auch beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und allenfalls eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. Arglos ist, wer sich im Zeitpunkt der Tat keines Angriffs versieht. Der BGH hob das Dresdener Urteil daher auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. September 1956 – GSSt 1/56, BGHSt 9, 385; vgl. Über einen gemeinsamen Suizid sprach das Paar allerdings nicht, auch sonst wurde die Frau nicht in die von ihrem Mann als hoffnungslos empfundene Situation eingeweiht. Zu beachten ist dabei natürlich erneut, dass, würde der Täter sein Opfer vorher fragen, es schon nicht mehr arglos wäre. Auflage München 2014, § … Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen einer Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung. Ist das Opfer nun in der Lage, seinen Willen zu äußern, dann besteht wegen des im Grundgesetz verankerten Grundsatzes des absoluten Lebensschutzes für den Täter eine Pflicht, nachzufragen. Sie hatte einige Zeit zuvor eine Hirnblutung erlitten, von deren Folgen sie sich nicht erholte, sodass ihr der Pflegegrad zwei zuerkannt worden war. Hat das Opfer hingegen seinen Willen, auch in einer gesundheitlich schwierigen Situation leben zu wollen, geäußert, dann wird die feindliche Willensrichtung bejaht, auch wenn der Täter durch Mitleid motiviert wird und zum vermeintlichen „Besten“ des Opfers handeln möchte (BGH, Beschluss vom 7. Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Dresden glaubte der Angeklagte, seine Ehefrau mit all diesen existenzbedrohenden Tatsachen verschonen zu müssen. 13 Schon die Tatsa-che, dass O, nachdem sie die Farbe an ihrer Tür entdeckte, keinen Verdacht schöpfte, sondern den Türgriff reinigte, zeigt, dass O nicht mit einem Angriff rechnete. Entscheidend ist hier die subjektive Wahrnehmung des B, … Im Rahmen des § 211 kann sich die Frage stellen, ob über die Kriterien der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung auch noch ein verwerflicher Vertrauensbruch bei der Heimtücke zu fordern ist. Auch eine Tötung zum vermeintlich „Besten“ des Opfers zeichnet sich allein durch ein solches besonderes Motiv aus (vgl. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Urt. aa) Arglosigkeit. auch Beschluss vom 2. Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und darauf beruhenden Wehrlosigkeit. handelt heimtückisch, wer bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. verwerflicher Vertrauensbruch. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- … Mordmerkmal: Heimtücke – und die feindselige Willensrichtung. 10 Inhaltsverzeichnis 3. Der Begriff "Heimtücke" hat nach allgemeinem Sprachgebrauch eine feindliche Willensrichtung des Täters gegen das Opfer zum Inhalt. Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Der BGH (a.a.O.) „feindselige“ Willensrichtung“? 17.07.2019 v. 19.06.2019, Az. BGH 5 StR 525/07 - Beschluss vom 3. Heimtücke Nach ständiger Rspr. Der BGH führt dazu aus: „Denn außergewöhnliche Umstände im oben genannten Sinne hat der Große Senat in seiner späteren Entscheidung gerade in besonderen Motiven für die Tötung erblickt, namentlich bei durch notstandsähnliche, ausweglos erscheinende Situationen motivierte, in großer Verzweiflung, aus tiefem Mitleid oder aus „gerechtem Zorn“ aufgrund einer schweren Provokation begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 19. 1 StGB kommt eine Absenkung des Strafrahmens von „lebenslang“ hin zu „3 bis 15 Jahren“ in Betracht (BGH, Beschluss vom 19. a) Heimtücke. 5 StR 128/19). dazu die Ausführungen bei Schönke/Schröder-Eser/Sternberg-Lieben § 211 Rn. Wehrlosigkeit bedeutet, dass der Angegriffene in seiner Verteidigung aufgrund der Arglosigkeit eingeschränkt oder außer Stande ist (Eisele JuS 2019, 1124). Mordmerkmals der Heimtücke privilegiert würde. „Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt….Mitleid kann die Annahme eines Heimtückemordes dabei allerdings nur ausschließen, wenn es sich aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung ableitet, die der Vermeidung schwersten Leidens den Vorrang gibt.“, „Ferner kann ein Ausnahmefall beim sogenannten erweiterten Suizid … gegeben sein. . Beachten Sie, dass in diesen Fällen aller Voraussicht nach schon § 216 StGB einschlägig sein wird, der gegenüber § 211 StGB eine Sperrwirkung entfaltet, so dass es auf die Heimtücke gar nicht ankommt. a) Heimtücke Das sehr klausurrelevante Mordmerkmal der Heimtücke wird definiert als „bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosig-keit des Opfers“.1 Oft wird bereits in der Definition ergän-zend darauf hingewiesen, dass die Tötung „in feindlicher Willensrichtung“ erfolgen muss. Welche Aufgabe erfüllt sie denn? Wegen einer Blasenschwäche war sie inkontinent. mit der sog. Seinen Job als Taxifahrer verlor der ehemalige LKW-Unternehmer, der sich bereits von 2004 bis 2011 in der Privatinsolvenz befand, ebenfalls, nachdem er angefangen hatte, die Bareinnahmen als Taxifahrer nicht mehr an seinen Arbeitgeber abzuführen. Arglos ist dabei, wer sich im Zeitpunkt der Tat, also bei Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Handlung, keines … Mai 1981, aaO, S. 119). Dem folgt die Literatur weitestgehend. Zusammengefasst kommt der BGH damit zu folgendem Ergebnis: „Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung deshalb grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Es geriet mit Mietzahlungen in Rückstand, zwischenzeitlich wurde sogar der Strom abgestellt. Seine 16 Jahre ältere Ehefrau E, die eine Hirnblutung erlitten hat und physisch sowie psychisch krank ist, weiß zwar, dass die finanzielle Situation angespannt ist, hat aber keine genaue Kenntnis von den existenzbedrohenden Ausmaßen. Die 16 Jahre ältere Ehefrau des Mannes litt zuletzt mit fast 78 Jahren unter schweren gesundheitlichen Einschränkungen. 10 m.w.N.). An einer feindlichen Willensrichtung fehlt es in diesen Fällen gerade wegen des autonomen Wunsches des Opfers, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden.“. 07.04.2021 Zuvor hatte sich die finanzielle Situation des Paares aufgrund der Spielsucht des angeklagten Ehemannes zunehmend verschlechtert. Nach diesen Maßstäben und unter Berücksichtigung der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des LG sei im Ergebnis davon auszugehen, dass der Angeklagte seine Ehefrau in feindseliger Willensrichtung und damit heimtückisch getötet hat, entschied der Senat. Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung. Die Heimtücke ist ein tatbezogenes Mordmerkmal (§ 211 II StGB). Liegt eine solche feindselige Willensrichtung vor, arbeitet der BGH ggf. Sie … Im vorliegenden Fall ist zu bedenken, dass A aus Verzweiflung und zu dem, nach seiner Vorstellung, „vermeintlich Besten“ des Opfers gehandelt hat. Diese Motive des A sind nach der zuvor genannten Definition unerheblich. Diese Voraussetzungen der Heimtücke liegen damit vor. Die später getötete Ehefrau wusste zwar um die allgemeine und sich auch gerade in den letzten Monaten vor der Tat stets verschlechternde finanzielle Situation der Eheleute, hatte aber keine genauen Kenntnisse von der Lage. Der Mann hatte seine Ehefrau im Schlaf getötet. Mai 2019, § 211 Rn. Fraglich ist nun, ob das Tatbestandsmerkmal weiter eingeschränkt werden muss. Das Mordmerkmal der Heimtücke erschöpfe sich in einer besonders gefährlichen Begehungsweise, nämlich der vorsätzlichen Lebensvernichtung auf heimtückische Weise. Die folgten nun der Auffassung der Staatsanwaltschaft: Das LG habe einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt. Motive für eine ansonsten heimtückische Tötung könnten, von Ausnahmefällen abgesehen, regelmäßig nicht auf der Tatbestandsseite, sondern lediglich bei der Prüfung der Rechtsfolgenlösung berücksichtigt werden, so der BGH. Der Entscheidung des BGH (Urteil v. 19.06.2019 – 5 StR 128/19, besprochen in NJW 2019, 2413) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 62jährige Taxifahrer A ist finanziell am Ende. § 216 StGB, der die Anwendung des § 211 sperrt. als zusätzliche einschränkende Komponente die „feindliche Willensrichtung“ eingeführt. Dezember 1957 – GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143) hat 1956 entschieden, in Fällen der vorliegenden Art eine tatbestandliche Einschränkung über das zusätzliche Merkmal der „feindlichen Willensrichtung“ vorzunehmen. Problem – Verwerflicher Vertrauensbruch bei der Heimtücke. Heimtücke bedeutet in der deutschen Sprache eine hinterlistige Bösartigkeit, jemand hat z. 55 f.) und kann auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats auf der Tatbestandsebene grundsätzlich nicht zur Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke führen.“. Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. Der BGH führt dazu folgendes aus: „…. Fehlt diese „feindliche Willensrichtung“, weil der Täter zum vermeintlich „Besten des Opfers“ handeln will, dann soll keine heimtückische Tötung vorliegen, so dass eine Bestrafung nur über § 212 StGB erfolgen kann. E. Heimtücke als normatives Tatbestandsmerkmal 36 F. Gefahren der normativen Restriktion - und ihre Beherrschung 38. Das Leid der Welt sollst du nicht ertragen, Antonia Cohrs www.examensgerecht.de 1 DAS LEID DER WELT SOLLST DU NICHT ERTRAGEN BGH, Urteil vom 19.6.2019 – 5 StR 128/19, BGH NJW 2019, 2413 Kapitel Die Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Grenzfällen der Heimtücke 39 ... Feindliche Willensrichtung als normative Restriktion 184 Der eigene Suizidversuch mittels Medikamenten scheitert nachfolgend. Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. In: Legal Tribune Online, In "feindseliger Willensrichtung" handelt ein Täter nach Auffassung des BGH jedoch trotzdem, wenn er annimmt, zum Besten seines Opfers zu handeln, aber bewusst davon absieht, sein Opfer zu fragen, obwohl sich dieses zum Tatzeitpunkt zu einer autonomen Willensentscheidung in der Lage befand und leicht hätte sagen können, ob es auch wirklich aus dem Leben scheiden möchte. Nachdem die ahnungslose E sich zu Bett begeben hat, nimmt er einen Hammer und erschlägt diese mit 9 wuchtigen Schlägen. , https://www.lto.de/persistent/a_id/36525/ (abgerufen am: Die Rechtsfolgenlösung „überholt“ die feindliche Willensrichtung bei der Heimtücke Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig.